Elektrizitätsabgabe

Diese Abgabe ist ein Bestandteil der Stromrechnung und wird per Verordnung festgesetzt. Sie beträgt normalerweise netto 1,5 Cent/kWh, (Brutto) 1,8 Cent/kWh
Derzeit, auf Grund der hohen Energiepreise, von der Regierung auf 0,1 Cent/kWh bis 31.12.2024 reduziert. Aus unserer Gemeinschaft bezogener Strom ist von dieser Abgabe zur Gänze befreit.

Das entspricht einer Ersparnis von 1,8 Cent/kWh