PV-Anlagenbesitzer:innen können Ihren zu viel produzierten Ökostrom auch einen bestimmten Zählunkt, zum Beispiel seinen Verwandten, kostenlos zur Verfügung stellen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die verschenkte Strommenge nicht der Umsatzsteuer unterliegt und somit nicht zu entrichten ist.